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Allgemeine Geschäftsbedingungen - 
P2 Gesundheit & Fitness Studio

Stand 01.06.23

1. Geltungsbereich

Für alle Mitglieder der P2 Gesundheits- & Fitness Studios gelten die nachfolgenden AGB‘s. Wird der Mitgliedsvertrag durch Nebenleistungen geändert, behalten die AGB‘s zum Zeitpunkt des Abschlusses des Haupt-Mitgliedsvertrages weiterhin ihre Gültigkeit. Werden die AGB‘s aufgrund einer Änderung geltender Gesetze einseitig durch das P2 Gesundheits- & Fitness Studio geändert, sind diese sofort gültig. Einer Zustimmung durch das Mitglied bedarf es nicht. Werden die AGB‘s nicht aufgrund einer Änderung geltender Gesetze einseitig durch das P2 Gesundheits- & Fitness Studio geändert, sind diese nach 6 Wochen gültig, vorausgesetzt, dem Mitglied wurde die Änderung zugänglich gemacht und das Mitglied wurde auf die Änderung hingewiesen. Einer gesonderten Zustimmung durch das Mitglied bedarf es nicht.

2. Vertragsverhältnis

Das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Mitglied und dem P2 Fitness mit Zugang des ordnungsgemäß ausgefüllten und unterfertigten Mitgliedschaftsantrages bei P2 Fitness und Annahme durch P2 Fitness innerhalb von 14 Tagen, durch Aushändigung des Mitgliedsausweises, zustande. Nimmt P2 Fitness den Mitgliedschaftsantrag nicht an, erhält der Antragssteller einen bereits bezahlten Mitgliedsbeitrag anteilig rückerstattet.

Zahlungsverzug

Rücklastgebühren der Bank gehen zu vollen Lasten des Mitglieds

3. Kündigung der Mitgliedschaft

- Die Mitgliedschaft gilt für die am Vertrag angeführte Mindestvertragslaufzeit. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die vereinbarte Mitgliedschaft automatisch und geht in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über, wenn es nicht von einem der beiden Vertragspartner unter Einhaltung einer 3–monatigen Kündigungsfrist zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit (Mindestlaufzeit) schriftlich gekündigt wird. Sollte nicht fristgerecht gekündigt werden, so beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, beginnend jeweils mit 1. des Folgemonats.

- Erworbene Mitgliedschaften werden vom P2 Fitness nicht zurückgenommen.

- Eine Mitgliedschaft ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

- Bei Jugendlichen unter dem 14. Lebensjahr ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigen möglich.

- Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschließlich zur visuellen Kontrolle in den Anlagen der P2 Fitness Studios.

4. Ruhestellung / Krankheit mit ärztlichem Attest

4.1. Stilllegung:

Die Stilllegungszeit können nur mit Absprache des P2 Studios gewährt werden und beschränken sich auf 4 Wochen der Gesamtlaufzeit des Mitgliedsvertrages. Die Stilllegungszeit verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit (z.B. Urlaub, Reise etc…) und wird zur Kündigungsfrist angehängt! Das Mitglied hat die Möglichkeit sein Urlaubskontigent durch Rückzahlung auszugleichen.

4.2 mit ärztlichem Attest:

Bei Erkrankung oder Schwangerschaft kann das Mitglied unter Vorlage einer ärztlichen Bestätigung mit genauer Zeitangabe der Dauer der Erkrankung/Schwangerschaft die Mitgliedschaft stilllegen. Diese Stilllegungszeit wird nicht zur Kündigungsfrist angehängt. 

5. Außerordentliche Kündigung

5.1. Bei Umzug, ab 30 km Entfernung und nach Vorlage des Meldezettels vom Hauptwohnsitz möglich. Hierbei beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Eine vorzeitige Kündigung durch das Mitglied kann nur schriftlich erfolgen.

5.2. Wenn ein ärztliches Attest bei Unfall oder Krankheit vorliegt und somit keine sportlichen Aktivitäten mehr ausgeführt werden können, muss der Vermerk einer dauerhaften und vollständigen Sportunfähigkeit ergänzt werden.  Hierbei beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen (schriftlich) zum Monatsende!

6. Haftung
6.1. Die Inanspruchnahme der Angebote des P2 Fitness Studios, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -Trainingsgeräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr. Seitens des P2 Fitness Studios wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt in der Verantwortung des Mitglieds.

6.2. Die P2 Fitness Studios haften nicht für den Verlust von Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chips, Schuhe, Schmuck etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung an der Rezeption, in der Garderobe oder auf der Trainingsfläche

6.3. Das Mitglied haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -Geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat dem P2 Fitness Studio die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.

7. Zutritt und Benutzung der P2 Fitness Studios Anlagen
7.1. Das Chiparmband, das als Mitgliederausweis und Zutrittsmedium dient, kann vom Mitglied einmalig gegen Gebühr bezogen werden. Die Konditionen sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die Abgabe an das Mitglied erfolgt in der Regel bei Unterzeichnung des Vertrages im Studio. Pro Mitglied kann nur ein (1) Chiparmband erworben werden. Bei Verlust muss ein neues Chiparmband käuflich erworben werden.

7.2. Mit Eintrittschip:  Nur so erlangen Sie den flexiblen Zutritt, auch außerhalb der Geschäftszeiten, zu den P2 Fitness Studios (siehe Aushang Öffnungszeiten: Mo – Sa von 5.30 Uhr bis 23.00 Uhr Sonn- und Feiertag von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr.)

7.3. Ohne Eintrittschip: Das Mitglied (ohne käuflichen Erwerb eines Chip) hat die Möglichkeit während der Geschäftszeiten: Mo – Do: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Freitag und Samstag: von 08-00 Uhr bis 12.00 Uhr, das Studio zu nutzen. Außerhalb der Geschäftszeiten ist dem Mitglied der Zutritt untersagt!

8. Force Majeure
Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre von P2 Fitness entbindet diese – soweit gesetzlich zulässig – von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung ist P2 Fitness von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass beim Kunden Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.

9. SELBSTÄNDIGE GEWERBLICHE TÄTIGKEIT IM STUDIO

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Studio (zB als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit P2 Fitness ist untersagt.

10. INFORMATIONSPFLICHT

Das Mitglied hat sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Tatsachen wahrheitsgemäß mitzuteilen. Geänderte Umstände, die zur Leistungserbringung notwendig sind, insbesondere Änderungen der Daten des Kunden (Name, Anschrift, E-Mail), sind P2 Fitness unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

11. AUFKLÄRUNG

11.1. Das Mitglied bestätigt in geeigneter körperlicher und geistiger Verfassung für das von ihm gewählte Training zu sein. Das Mitglied hat vor Vertragsabschluss die Voraussetzungen mit seinem Arzt abgeklärt und wird dies auch zukünftig, solange es bei P2 Fitness trainiert, tun.

11.2. Der Besuch des Solariums ist erst ab 18 Jahren und nur bei dafür geeigneter körperlicher und geistiger Verfassung gestattet.

11.3. Die P2 Fitness-Einrichtungen und die P2 Fitness-Leistungen dürfen nur in gesunder und sporttauglicher Verfassung genutzt werden. Im Zweifelsfall hat das Mitglied sich an das zuständige Personal zu wenden. Dementsprechend versichern die Mitglieder, dass ihnen keinerlei körperliche Beschwerden bekannt sind, die gegen eine Nutzung der P2 Fitness-Einrichtungen sprechen bzw. dass im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung die Unbedenklichkeit festgestellt wurde.

11.4. Das P2 Fitness übernimmt keine Haftung für Sportverletzungen, Verluste oder sonstige Sach-, Personen- und Vermögensschäden, soweit diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig vom P2 Fitness verursacht wurden.

11.5. Bei mutwillig herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Geschäftsführung vor, den Betrag in der Höhe des jeweiligen Schadens einzuheben.

12. Jahresbetreuung / Trainergebühren / erbrachte Leistungen
Das Mitglied hat in den P2 Fitnessstudios die Entscheidungsfreiheit, ob sie die a) Jahresbetreuung 
(nach 12 Monate kündbar und danach halbjährlich mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat) 
oder b) die Trainergebühren (siehe Preisliste) in Anspruch nehmen möchten.

a) Die Jahresbetreuung beinhaltet: Beratung, Trainingseinweisung, Geräteeinstellungen, die richtige Benutzung der Fitnessgeräte und bei der Unterstützung zur Erreichung der persönlichen Fitnessziele. 
Diese Jahresbetreuung unterstützt durch unser Team das Mitglied über das gesamte Jahr hinweg. 
Weiters wird dem Mitglied kostenlos die E-Gym App zur Erhebung von persönlichen Trainingsdaten und zur Ansicht der persönlichen Trainingsfortschritte bereit gestellt sowie die 3D Analysen (dienst zur Erhebung der Körperzusammensetzung wie Umfang, BMI, Körperfett, Magermaße etc…) angeboten.

b) Bei den Trainergebühren handelt es sich um 30 min. oder 60 min. Personaltraining, wo das Mitglied die Möglichkeit hat, unter Bezahlung, die Leistungen einmalig zu beziehen.
(z.B. Beratung, Einschulung, Geräteeinstellung oder Trainingsteuerung usw. …)

13. VIDEOÜBERWACHUNG, DATENSCHUTZ
Das Mitglied wird ausdrücklich darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass der Eingangsbereich und die Trainingsbereiche des Studios mittels Videokameras überwacht werden. Die Videoüberwachung dient der Erfüllung rechtlicher Sorgfaltspflichten einschließlich dem Eigentumsschutz sowie der Verhinderung und Aufklärung von Rechtsverletzungen und Straftaten. Die Daten der Videoüberwachung werden 72 Stunden gespeichert. Eine Auswertung der Daten erfolgt nur in einem oben genannten Anlassfall.

14. BETRIEBSUNTERBRECHUNGEN

Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat P2 Fitness Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

15. HAUSORDNUNG
Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift die Hausordnung erhalten zu haben und verpflichtet sich diese einzuhalten. In der Hausordnung finden sich Regelungen zur Trainingskleidung, zu Wertsachen, zur P2 Fitness Mitgliedskarte, zu Mitarbeiteranweisungen, zum Verhalten im Trainingsraum, zur Hygiene im Trainingsraum, zu den Duschen, zur Sachbeschädigung, zu den Umkleideräumen und zum Training mit Personaltrainern. Die Hausordnung ist diesen AGB angehängt und ist in sämtlichen Studios mehrfach an gut sichtbaren Stellen ausgehängt.

16. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

17. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz von P2 Fitness liegt.

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